BVK Aktion: " Kein Vertrieb ohne Beratung"!
„Damit Sie nachher mit Ihrer Versicherung nicht im Regen stehen“
Verschiedene Studien belegen immer wieder den hohen Wunsch der deutschen Bevölkerung nach persönlicher Beratung, wenn es um das Thema Versicherungen und Altersvorsorge geht. Versicherungsvermittler sind gesetzlich dazu verpflichtet, hohe Beratungs- und Dokumentationspflichten zu erfüllen.
Der Bundestag berät nun, im Rahmen der nationalen Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive), über die zukünftigen Beratungsstandards im stationären und virtuellen Vertrieb. Der BVK fordert, dass generell eine Vermittlungstätigkeit ohne Beratung nicht ermöglicht werden darf, da dies nicht im Sinne des Verbraucherschutzes ist!